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Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
[Nr.99050022108000 ]

Teaser

Mit einer öffentlichen Bestellung als Probenehmer stehen Sie Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit als besonders zuverlässige, glaubwürdige und erfahrene Person zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist sehr komplex und ist je nach Sachgebiet leicht unterschiedlich. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon vor der Antragstellung bei der zuständigen Kammer persönlich beraten lassen.

  • Das Antragsformular ist mit allen geforderten Anlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
  • Sie müssen das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG bei Ihrer Meldebehörde beantragen.
  • Die Kammer wird Vorschusszahlungen auf Gebühren und Auslagen verlangen.
  • Die IHK überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Einhaltung der formellen Mindestanforderungen.
  • In einem persönlichen Gespräch wird Ihre persönliche Eignung nach Auswertung der eingereichten Referenzen bewertet. Gegebenenfalls werden weitere Ausschüsse oder Gremien beteiligt.
  • Die Kammer beauftragt unabhängige Fachleute mit der Bewertung Ihrer Sachkunde. Dazu werden die von Ihnen einzureichenden Gutachten und Arbeitsproben überprüft.
    Hinzu kommen, je nach Sachgebiet, eine schriftliche Überprüfung und ein Fachgespräch oder eine praktische Überprüfung.
  • Unter Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung entscheidet dann die IHK abschließend.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK)

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK)

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben