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Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
[Nr.99089046261001 ]

Verfahrensablauf

Um eine Anzeige zu tätigen, müssen Sie den Sachverhalt schriftlich darlegen. Hierfür benötigen Sie kein Formular.

Bitte fügen Sie dieser alle erforderlichen Unterlagen bei. Dies beinhaltet ebenfalls eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Standorts. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft.

Bei Bedarf werden Unterlagen nachgefordert.

Eine Anzeigebestätigung erfolgt per E-Mail (nach Vereinbarung cc. an Luftaufsicht des Flughafens und der Polizei)

Rechtsgrundlage(n)

§ 23 Absatz 3 und 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)

Teaser

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen muss vorher angezeigt werden.

Ansprechpunkt

In Niedersachsen ist die örtliche Gemeinde zuständig.

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben