Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen und Verzicht auf Einhaltung der Frist im Einzelfall
[Nr.99089046261000 ]
Teaser
Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie benötigen hierzu einen behördlichen Nachweis der Fachkunde.
Verfahrensablauf
Um eine Anzeige zu tätigen, müssen Sie den Sachverhalt schriftlich darlegen. Hierfür benötigen Sie kein Formular.
Bitte fügen Sie dieser alle erforderlichen Unterlagen bei. Dies beinhaltet ebenfalls eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Standorts.
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft.
Bei Bedarf werden Unterlagen nachgefordert.
Eine Rückmeldung nach erfolgreicher Prüfung erfolgt nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Die zuständige Gemeinde
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben