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Abfallentsorgernummer beantragen
[Nr.99001044001000 ]

Teaser

Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallentsorgung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.

Verfahrensablauf

  • Die Abfallentsorgernummer können Sie in Niedersachsen über den Online-Dienst beantragen.
  • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
  • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

Die Betriebsnummern erhalten Sie in Niedersachsen von dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

Zuständige Stelle

Die Betriebsnummern erhalten Sie in Niedersachsen von dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

Voraussetzungen

Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten bei der Abfallentsorgung zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben