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Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken im vorgegebenen Plangebiet
[Nr.99109070148000 ]

Teaser

Wenn Sie Anfragen oder Hinweise zu Richtfunkstörungen haben, können Sie per E-Mail in Kontakt mit der Bundesnetzagentur treten. Als Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanungen prüft die Bundesnetzagentur Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine Stellungnahme hierzu.

Verfahrensablauf

Ihre Anfrage zu Bauleitplanungen können Sie per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur.
  • Laden Sie sich das "Formular zur Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken im vorgegebenen Plangebiet" herunter.  
  • Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die folgende E-Mail-Adresse: 226.Postfach@BNetzA.de
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anfrage und schickt Ihnen eine Stellungnahme per E-Mail.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben