Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal (ATPL, MPL, CPL, IR, CB-IR, BIR, FI) beantragen
[Nr.99080065012001 ]
Teaser
Wenn Sie eine Erlaubnis für Luftfahrtpersonal - zum Beispiel eine Pilotenlizenz - erlangen möchten, müssen Sie eine theoretische Prüfung ablegen.
Verfahrensablauf
Um die Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Nachdem die Behörde Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie eine Ladung und gegebenenfalls einen Kostenbescheid. Die digital ausgestellten Dokumente werden dann in Ihrem Postfach beim Nutzerkonto Bund abgelegt.
- Sie rufen die Ladung und den Kostenbescheid über das Postfach des Nutzerkonto Bund ab. Sie bezahlen mit den im Kostenbescheid beschriebenen Möglichkeiten.
Nachdem Sie die beantragte theoretische Prüfung absolviert haben, versendet das Luftfahrt-Bundesamt die Ergebnismitteilung über das Bundesportal an Ihr Postfach. Sie rufen den Bescheid über das Postfach des Nutzerkonto Bund ab.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung Nummer 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/723 der Kommission vom 4. März 2020 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Anerkennung von Drittlandzertifizierungen von Piloten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 1178/2011
- § 4 Absatz 2 Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) in Verbindung mit Nachrichten für Luftfahrer (NfL) II 44/95 (Verwaltungsvereinbarung)
- § 63 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Prüfungsordnung zur Durchführung der Theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben