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Abschluss des Landpachtvertrages melden
[Nr.99078021261000 ]

Volltext

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:

  • der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
  • hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
  • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Ansprechpunkt

Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)

Erforderliche Unterlagen

  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.



  • 1 — 2 Monat(e)
    • Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Was sollte ich noch wissen?

Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 0,5 Hektar sind.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

Dies gilt auch für Änderungen eines bestehenden Landpachtvertrages.

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben