Adoption eines ausländischen Kindes beantragen
[Nr.99013002024000 ]
Teaser
Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren?
Verfahrensablauf
Sie müssen die erforderlichen Unterlagen als notariell beglaubigte Erklärungen beim Familiengericht einreichen.
- Sie können mit der Einreichung auch einen Notar beziehungsweise eine Notarin beauftragen.
- Haben Sie eigene Kinder, wägt das Gericht ab, ob deren überwiegende Interessen der Adoption entgegenstehen.
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Dies könnte dann der Fall sein, wenn folgende Ansprüche unangemessen geschmälert würden:
- Unterhaltsansprüche
- erbrechtliche Ansprüche
- Auch wenn der oder die Anzunehmende selbst Kinder hat, prüft das Gericht, ob deren überwiegende Interessen der Annahme entgegenstehen. Deshalb haben die Kinder beider Parteien ein Anhörungsrecht.
Wenn die Voraussetzungen für eine Adoption vorliegen, spricht das Gericht die Annahme durch Beschluss aus.
Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
D as örtliche Familiengericht beim Amtsgericht für den Beschluss. Urkunden stellt das örtliche Standesamt aus.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben