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Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen
[Nr.99058032011003 ]
Teaser
Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Verfahrensablauf
- Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Eröffnung der weiteren Betriebsstätte.
- Wenn die weitere Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, muss die Eintragung dort erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Onlinedienste
Formulare
Nicht angegeben
Frist
Keine Frist
Bearbeitungsdauer
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.