Agrarinvestition Förderung
[Nr.99400453017001 ]
Teaser
Das Land Niedersachsen, die Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg fördern unter finanzieller Beteiligung der EU investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung ist ein Mal jährlich zu einem vorab bekanntgegebenen Termin möglich. Nach Prüfung der Anträge wird die Bewilligung erteilt. Erst danach darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Nach Durchführung der Investition werden der zuständigen Stelle ein Auszahlungsantrag und ein Verwendungsnachweis vorgelegt, danach kann die Zuwendung ausgezahlt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 2021/2115 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben