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Alkoholsteuer beim Abfindungsbrennen bezahlen
[Nr.99102028111001 ]

Teaser

Wenn Sie Alkohol in sogenannten Abfindungsbrennereien herstellen, müssen Sie Alkoholsteuer bezahlen.

Verfahrensablauf

Die Erklärung zur Alkoholsteuer müssen können Sie online oder schriftlich per Post einreichen:

Online-Anmeldung

  • Melden Sie sich im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung an
  • Dort stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
    • Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (mehlige Stoffe)
    • Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (nicht mehlige Stoffe)  
  • Der Online-Antrag führt Sie durch die weiteren Schritte.
  • Das Hauptzollamt Stuttgart prüft Ihre Abfindungsanmeldung.
  • Wenn das Hauptzollamt Stuttgart Ihnen eine Brenngenehmigung erteilen kann, erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung einen Steuerbescheid. 
  • Neben dem Steuerbescheid erhalten Sie einen vorausgefüllten Überweisungsträger, den Sie zur Bezahlung der Steuer verwenden können.  

Anmeldung per Post:

  • Laden Sie das für Sie passende Formular über die Internetseite der Zollverwaltung:
    • »Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners für mehlige Stoffe« (Formular 1219) 
    • »Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners für nicht mehlige Stoffe« (Formular 1220)
    • »Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers« (Formular 1221)
  • Beachten Sie die Ausfüllhinweise der Abfindungsanmeldung sowie die Vorgaben des »Merkblatts für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer« (Formular 1222).
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es per Post an das Hauptzollamt Stuttgart.
  • Die weiteren Schritte erfolgen wie beim schriftlichen Online-Verfahren beschrieben.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben