Allgemeine Vereidigung als Dolmetscher oder Dolmetscherin nach Landesgesetz beantragen
[Nr.99018163263000, 99018174001000 ]
Teaser
Wie Sie sich als allgemein beeidigte:r Dolmetscher:inin Niedersachsen allgemein beeidigen lassen können, um für alle Gerichte, Behörden oder Notariate tätig sein möchten, können Sie sich auf Antrag allgemein beeidigen und in ein bundesweites Verzeichnis aufnehmen lassen.
Verfahrensablauf
Auf der Grundlage der Angaben der antragstellenden Person und den dazu vorgelegten Unterlagen entscheidet d:ie Präsident:in des Landgerichts Hannover über die Anträge.
Die allgemeine Beeidigung, über die nach dem NJG eine besondere Bescheinigung und nach dem GDolmG eine Urkunde erteilt wird, erfolgt durch d:ie Präsident:in des Landgerichts Hannover.
Im Zuge der Beeidigung verpflichten Sie sich ausdrücklich nach dem Verpflichtungsgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen und bestätigen, dass Sie über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung, insbesondere nach den einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs, belehrt wurden.
Nach Aushändigung der Urkunde nach dem GDolmG darf
- die Dolmetscherin die Bezeichnung »Allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin für (Angabe der Sprache, für die sie beeidigt ist)«,
- der Dolmetscher die Bezeichnung »Allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher für (Angabe der Sprache, für die sie beeidigt ist)«,
führen.
Nach Aushändigung der Bescheinigung nach dem NJG darf
- die Dolmetscherin die Bezeichnung »Vom Landgericht Hannover allgemein beeidigte Dolmetscherin für die ... Sprache«,
- der Dolmetscher die Bezeichnung »Vom Landgericht Hannover allgemein beeidigter Dolmetscher für die ... Sprache«,
führen.
Sofern ein Stempel angefertigt wird, muss diese Bezeichnung vollständig und unverändert wiedergegeben werden. Die Form sollte möglichst rund sein. Größe und Schriftart können frei gewählt werden. Ein Muster erhalten Sie nach Ihrem Beeidigungstermin.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.