Als Übersetzerin/Übersetzer ermächtigt werden
[Nr.99046066088000 ]
Teaser
Wie Sie sich als Übersetzerin/Übersetzer in Niedersachsen ermächtigen lassen können, um für alle Gerichte, Behörden oder Notare/Notarinnen tätig sein zu dürfen.
Verfahrensablauf
Auf der Grundlage der Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers und der dazu vorgelegten Unterlagen entscheidet die Präsidentin/der Präsident des Landgerichts Hannover über die Anträge.
Die Aushändigung der Bescheinigung über die Ermächtigung erfolgt durch die Präsidentin/den Präsidenten des Landgerichts Hannover.
Im Zuge der Ermächtigung verpflichten Sie sich ausdrücklich nach dem Verpflichtungsgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen und bestätigen, dass Sie über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung, insbesondere nach den einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs, belehrt wurden.
Nach Aushändigung der entsprechenden Bescheinigung darf der Übersetzer/ die Übersetzerin die Bezeichnung »Vom Landgericht Hannover ermächtigte/r Übersetzer/in für die ... Sprache/n« führen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.