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Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen
[Nr.99102021039001 ]
Teaser
Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag per Post:
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Laden Sie das vorgeschriebene Formular von der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt):
- "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für diplomatische Missionen/berufskonsularische Vertretungen (010160)" oder
- "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuern für Mitglieder diplomatischer Missionen/berufskonsularischer Vertretungen (010161)"
- Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit allen Originalrechnungen sowie den Zahlungsnachweisen an das Auswärtige Amt, Protokoll/Referat 703.
- Das Auswärtige Amt prüft, ob Sie berechtigt sind, an dem Verfahren teilzunehmen und leitet Ihren Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.
- Das BZSt ist die zuständige Behörde. Es prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Erstattung. Gemeinsam mit dem Bescheid erhalten Sie die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zurück.
- Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben