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Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen
[Nr.99102021039001 ]

Teaser

Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag per Post:

  • Laden Sie das vorgeschriebene Formular von der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt):
    • "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für diplomatische Missionen/berufskonsularische Vertretungen (010160)" oder
    • "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuern für Mitglieder diplomatischer Missionen/berufskonsularischer Vertretungen (010161)"
  • Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit allen Originalrechnungen sowie den Zahlungsnachweisen an das Auswärtige Amt, Protokoll/Referat 703.
  • Das Auswärtige Amt prüft, ob Sie berechtigt sind, an dem Verfahren teilzunehmen und leitet Ihren Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.
  • Das BZSt ist die zuständige Behörde. Es prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Erstattung. Gemeinsam mit dem Bescheid erhalten Sie die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zurück.
  • Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben