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Als Deutsche oder Deutscher in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl eintragen lassen
[Nr.99128018060002 ]

Teaser

Wenn Sie als in Deutschland lebende Deutsche oder lebender Deutscher wahlberechtigt sind, werden Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Soweit Sie rechtzeitig vor der Wahl einen angemeldeten (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
  • Anderenfalls werden Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei Ihrer Gemeindebehörde einsehen.
  • In dieser Zeit können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde ist, oder die Samtgemeinde trägt die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis ein.

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben