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Als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Auslagerung von Aufgaben mitteilen
[Nr.99142041261000 ]

Teaser

Sie können als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Aufgaben auf andere Unternehmen auslagern. Dies müssen Sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige beziehungsweise den Genehmigungsantrag können Sie formlos stellen:

  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alles über das MVP Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten einen Bescheid auf Ihren Genehmigungsantrag.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben