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Als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Auslagerung von Aufgaben mitteilen
[Nr.99142041261000 ]
Teaser
Sie können als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Aufgaben auf andere Unternehmen auslagern. Dies müssen Sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige beziehungsweise den Genehmigungsantrag können Sie formlos stellen:
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alles über das MVP Portal an die BaFin.
- Sie erhalten einen Bescheid auf Ihren Genehmigungsantrag.
Rechtsgrundlage(n)
§ 36 I KAGB
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben