Als Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft die ertragsteuerliche Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft beantragen
[Nr.99102153261001 ]
Teaser
Als Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden.
Verfahrensablauf
Übersenden Sie den Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung (zum Beispiel über »Mein Elster«) beziehungsweise den auf den Seiten des BZSt bereitgestellten Antrag für Gesellschaften mit Sitz im Ausland an die zuständige Finanzbehörde
Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise bei
Abschrift der Beschlussfassung über die Antragstellung
außerdem, wenn sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft im Ausland befindet:
Nachweis darüber, dass die Gesellschaft in dem Staat, in dem sich die Geschäftsleitung befindet, einer der deutschen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt.
Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde
Geht die Finanzbehörde von einem wirksamen Antrag aus, erhalten Sie in der Regel ein Schreiben, mit dem Ihnen die zukünftige Körperschaftsteuernummer mitgeteilt wird.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Ihr zuständiges Finanzamt
Zuständige Stelle
Ihr zuständiges Finanzamt
Formulare
Nicht angegeben
Onlinedienste
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben