Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
[Nr.99013035029000 ]
Verfahrensablauf
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bzw. dem Pflegekinderdienst auf. Dort können Sie sich informieren.
Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.
Für die Eignungsprüfung müssen Sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren. Zudem müssen Sie eine Bewerbung einreichen.
Eine Erlangung der Erlaubnis als Pflegeperson nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. Die Einreichung des Bewerbungsformulars führt nicht zur Erlangung der Erlaubnis.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben