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Als Unternehmen im Produzierenden Gewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
[Nr.99100042111000 ]
Teaser
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Bereich des Produzierenden Gewerbes bestimmte Daten übermitteln. Unternehmen des Baugewerbes sind hier nicht gemeint.
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
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Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
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IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
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IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
- Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
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Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
- § 3 Buchstabe A Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
- § 6 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
- § 6a Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
- §11 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
- § 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben