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Ambulante oder stationäre Hospizversorgung bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen
[Nr.99134031174000 ]

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Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur noch eine geringe Lebenserwartung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ambulante oder stationäre Hospizleistungen in Anspruch nehmen.
 

Verfahrensablauf

Generell gilt: Für ambulante Hospizleistungen gibt es kein individuelles Antragsverfahren für die Inanspruchnahme durch die Versicherten . Die Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst kann ohne Genehmigung durch die Krankenkasse in Anspruch genommen werden.

Den Antrag auf eine Kostenübernahme einer stationären Hospizleistung können Sie per Post stellen sowie - bei vielen gesetzlichen Krankenkassen - auch online einreichen oder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.

  • Nach einer Antragstellung prüft gegebenenfalls der Medizinische Dienst der Krankenkasse die medizinischen Voraussetzungen.
  • Bei Bewilligung: Die Krankenkasse bestätigt die Kostenübernahme schriftlich.
  • Der Erstantrag gilt meistens für 28 Tage. Sollte der Zeitraum nicht reichen, kann ein Folgeantrag gestellt werden. 
     

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben