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An den IT-Verfahren des Zolls ATLAS, AES und EMCS anmelden und teilnehmen
[Nr.99122022261000 ]
Teaser
Die IT-Verfahren ATLAS und AES dienen der elektronischen Zollabwicklung. Um Ihre verbrauchsteuerpflichtigen Warensendungen unter Steueraussetzung elektronisch anmelden und abwickeln zu können, müssen Sie an EMCS teilnehmen.
Verfahrensablauf
Für die Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS müssen Sie sich schriftlich anmelden:
- Laden Sie die für Sie passenden Formulare über die Internetseite der Generalzolldirektion.
- Für die erstmalige Anmeldung: Formular 0874 und die zugehörige Anlage 0874an
-
Zugleich müssen Sie der GZD die notwendigen Netzanbindungsangaben mitteilen:
- Wenn für alle Nachrichtengruppen ein einheitlicher Kommunikationsweg genutzt wird: Formular 0871
-
Wenn für die beantragten Nachrichtengruppen unterschiedliche Kommunikationswege genutzt werden:
- für jede FTAM-Netzanbindung ein Formular 0871a und
- für jede X.400-Netzanbindung ein Formular 0871b.
- Füllen Sie das jeweilige Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es. Den fertigen, unterschriebenen Antrag schicken Sie zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen per E-Mail (PDF-Dokument), mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion - DO Weiden - Teilnehmermanagement.
- Sofern Bedarf besteht erfolgen die Abstimmung und jegliche Benachrichtigung per E-Mail. Die BIN wird per Post an die im Antrag angegebene bevollmächtigte Person übersendet.
Für das IT-Verfahren EMCS müssen Sie sich schriftlich anmelden:
-
Laden Sie die für Sie passenden Formulare über die Internetseite der Generalzolldirektion. Folgende Formulare benötigen Sie für die Anmeldung:
- Formular 033088 (Anmeldung Teilnahme EMCS)
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Formular 033084 (Netzanbindung/Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS) mit den Zusatzblättern
- Formular 033085 (Technische Angaben FTAM (EMCS)) beziehungsweise
- Formular 033086 (Technische Angaben X.400 (EMCS)) und
- Formular 033089 (BIN-Antrag EMCS)
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es. Den fertigen Antrag schicken Sie zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen per E-Mail (PDF-Dokument), mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion - DO Weiden - Teilnehmermanagement.
- Sofern Bedarf besteht erfolgen die Abstimmung und jegliche Benachrichtigung per E-Mail. Die BIN wird per Post übersendet.
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In der Anmeldung zur Teilnahme sind insbesondere anzugeben:
- die im Zusammenhang mit den verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnissen erteilten Verbrauchsteuernummern
- die zertifizierte Teilnehmersoftware, die eingesetzt werden soll
- die Angaben hinsichtlich des Zugangs zum Kommunikationsnetz der Zollverwaltung (FTAM, X.400)
-
Sofern Bedarf besteht erfolgen die Abstimmung und jegliche Benachrichtigung per E-Mail. Die BIN wird per Post übersendet.
Rechtsgrundlage(n)
- Verfahrensanweisung ATLAS
- in Verbindung mit § 8 Zollverordnung (ZollV)
- Verfahrensanweisung EMCS
- in Verbindung mit § 10 Tabaksteuergesetz (TabStG)
- § 16 Tabaksteuergesetz (TabStV)
- § 13 Alkoholsteuergesetz (AlkStG)
- § 29 Alkoholsteuergesetz (AlkStV)
- § 3 Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG)
- § 9 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
- § 15 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
- § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
- § 43 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)
- § 32 Absatz 2 Nummer 2 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
- § 50 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
- § 9 Biersteuergesetz (BierStG)
- § 16 Biersteuergesetz (BierStV)
- § 9d Energiesteuergesetz (EnergieStG)
- § 28a Energiesteuergesetz (EnergieStG)
- Artikel 110 Unionszollkodex (UZK)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben