Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
[Nr.99050001005001 ]
Teaser
Wenn Sie im Reisegewerbe gewerbsmäßig ein sogenanntes anderes Spiel mit Geld- oder Sachgewinnen veranstalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie gewerbsmäßig ein sog. anderes Spiels mit Gewinnmöglichkeit (in Geld oder in Waren) im Reisegewerbe veranstalten wollen, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis.
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der das Spiel veranstaltet werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Ortes, an dem das Spiel veranstaltet wird
- Dauer, für die das Spiel veranstaltet wird
- Name und Erreichbarkeit des verantwortlichen Veranstalters
Das Landeskriminalamt entscheidet über den Antrag. Es veranlasst unter Umständen die Begutachtung des Spiels durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben