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Anerkennung, Erweiterung der Anerkennung, Anerkennung einer Zweitniederlassung und Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen von Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) nach Landesbauordnung
[Nr.99012049006000 ]

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Das Betreiben einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung bedarf der Anerkennung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde.

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der obersten Bauaufsichtsbehörde im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben