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Anerkennung, Erweiterung der Anerkennung, Anerkennung einer Zweitniederlassung und Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen von Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) nach Landesbauordnung
[Nr.99012049006000 ]
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Das Betreiben einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung bedarf der Anerkennung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde.
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der obersten Bauaufsichtsbehörde im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben