Anerkennung akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen von Spätaussiedlern beantragen
[Nr.99002001016001 ]
Teaser
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen formlosen Antrag stellen. Diesen müssen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen.
Anerkannten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Ehegatten und Abkömmlingen, die eine Bescheinigung nach § 15 BVFG besitzen, kann auf Antrag die Führung eines vor der Aussiedlung verliehenen Grades in der Form des entsprechenden inländischen Hochschulgrades gestattet werden, sofern dieser gleichwertig ist. Dafür werden die eingereichten Unterlagen Gutachtern der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit der Bitte um fachliche Stellungnahme zugeleitet.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27, Leibnizufer 9, 30169 Hannover
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben