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Anerkennung akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen von Spätaussiedlern beantragen
[Nr.99002001016001 ]

Teaser

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen formlosen Antrag stellen. Diesen müssen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen.

Anerkannten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Ehegatten und Abkömmlingen, die eine Bescheinigung nach § 15 BVFG besitzen, kann auf Antrag die Führung eines vor der Aussiedlung verliehenen Grades in der Form des entsprechenden inländischen Hochschulgrades gestattet werden, sofern dieser gleichwertig ist. Dafür werden die eingereichten Unterlagen Gutachtern der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit der Bitte um fachliche Stellungnahme zugeleitet.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27, Leibnizufer 9, 30169 Hannover

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben