Anerkennung als Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
[Nr.99150062060000 ]
Teaser
Haben Sie im Ausland einen Abschluss als Ingenieurin und Ingenieur erworben und Berufserfahrung gesammelt? Wenn Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, können Sie eine Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure stellen Sie bei der jeweiligen Ingenieurkammer.
- Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der Ingenieurkammer des Bundeslandes ein, in dem Sie arbeiten möchten.
- Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
- Wird Ihre Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur anerkannt und Sie erfüllen die weiteren Voraussetzungen, werden Sie in die Ingenieurkammer eingetragen. Dann können Sie in Deutschland die Bezeichnung »Beratende Ingenieurin« oder »Beratender Ingenieur« führen. Sie erhalten hierfür einen Bescheid.
- Falls Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen oder Beratenden Ingenieure nicht erfüllen, teil die zuständige Stelle Ihnen die Gründe mit.
Rechtsgrundlage(n)
Frist
Keine Angabe von Friesten
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben