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Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen
[Nr.99150065001000 ]

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Sie haben im Ausland eine Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

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Zuständige Stelle

Apothekerkammer Niedersachsen, Weiterbildungsabteilung