Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus Drittstaaten beantragen
[Nr.99150070001000 ]

Teaser

Sie haben im Ausland eine Weiterbildung zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Verfahrensablauf

Nach einer Vorprüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie von der ZKN eine Rückmeldung, ob noch Unterlagen nachgereicht werden müssen oder ob sonstiger Klärungsbedarf besteht. Im Anschluss wird in der Regel die fachliche Stellungnahme eines Gutachters eingeholt.

Die Gleichwertigkeit setzt voraus, dass keine wesentlichen Unterschiede zu der Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der ZKN bestehen. Ergibt die Prüfung der Unterlagen, dass die eingereichten Ausbildungsnachweise mit einer Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der ZKN nicht gleichwertig sind, kommt eine teilweise Anrechnung auf die Weiterbildungszeit in Betracht.

Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen Bescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) ist zuständig, wenn Sie ZKN-Mitglied sind.

Hinweise (Besonderheiten)

Formulare

nicht angegeben