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Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus EU/EWR oder der Schweiz beantragen
[Nr.99150069001000 ]

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Sie haben im Ausland eine Weiterbildung zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) ist zuständig, wenn Sie ZKN-Mitglied sind.

Formulare

nicht angegeben