Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin beantragen
[Nr.99018057016000 ]
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Wenn Sie als Hufbeschlaglehrschmied tätig werden möchten, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Voraussetzungen
Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied,
- eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Hufbeschlagschmied,
- in diesem Zeitraum der jährliche Besuch von Fortbildungsveranstaltungen,
- die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und
- eine erfolgreich bestandene Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied.
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag inkl. der erforderlichen Nachweise der der zuständigen Stelle ein
- Diese prüft, ob alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied oder -schmiedin erteilt
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage