Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
[Nr.99050047016000 ]
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Sie wollen als Hufbeschlagschmied tätig werden? Dann müssen Sie sich anerkennen lassen. Näheres erfahren Sie hier.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag inkl. der erforderlichen Nachweise der der zuständigen Stelle ein
- Diese prüft, ob alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied erteilt
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage