Anerkennung als Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
[Nr.99150073001000 ]
Teaser
Sie möchten in Deutschland die Berufsbezeichnung »staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in führen? Dann benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikationen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen schriftlichen Antrag für das Anerkennungsverfahren.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen auf Gleichwertigkeit. Dabei kontrolliert sie, ob Ihre ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation entspricht.
Fällt die die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die Anerkennung und dürfen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" führen.
Gibt es essentielle Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Berufsqualifikation, können Sie eine sogenannte "Eignungsprüfung" absolvieren.
In der Eignungsprüfung können Sie erforderliche fachwissenschaftliche, lebensmittelrechtliche und verwaltungstechnische Kenntnisse und Fähigkeiten, die in Ihrer bisherigen Ausbildung nicht vermittelt wurden, nachweisen.
Der Umfang der Prüfung wird von der zuständigen Stelle festgelegt. Bestehen Sie die Eignungsprüfung, erhalten Sie die Anerkennung und dürfen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" führen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Formulare
nicht angegeben