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Anerkennung als Patentanwältin oder Patentanwalt mit einer Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder der Schweiz beantragen
[Nr.99150099037000 ]

Teaser

Sie haben eine Berufsqualifikation als Patentanwältin oder Patentanwalt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz? Um in Deutschland dauerhaft in dem Beruf zu arbeiten, brauchen Sie die Zulassung zur Patentanwaltschaft. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Sie stellen beim Deutschen Patent- und Markenamt einen formlosen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation. Sie müssen auch alle notwendigen Dokumente einreichen.
 

Gleichwertigkeitsprüfung

Das Deutsche Patent- und Markenamt vergleicht dann Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Wenn Ihre Berufsqualifikation unmittelbar als gleichwertig anerkannt wird, erhalten Sie den Bescheid der Gleichwertigkeit. Mit diesem Bescheid können Sie die Zulassung zur Patentanwaltschaft beantragen. Das ist ein anderes Verfahren.
 

Eignungsprüfung

Wenn sich Ihre Berufsausbildung wesentlich von der deutschen Ausbildung unterscheidet, erhalten Sie einen Bescheid über die Unterschiede. Sie haben dann die Möglichkeit, eine Eignungsprüfung abzulegen. Mit der Eignungsprüfung kann die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation festgestellt werden.

Die Eignungsprüfung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Entscheidung über Ihren Antrag stattfinden. Wenn Sie die Eignungsprüfung erfolgreich absolvieren, erhalten Sie den Gleichwertigkeitsbescheid.

Mit dem Gleichwertigkeitsbescheid können Sie die Zulassung zur Patentanwaltschaft beantragen. Das ist ein anderes Verfahren.

Haben Sie die Eignungsprüfung nicht bestanden, können Sie diese wiederholen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

nicht angegeben