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Anerkennung als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beantragen
[Nr.99019069007000 ]

Teaser

Wenn Sie als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung tätig werden möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung zu dieser Fortbildung kann elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Die Anträge werden in der Regel von der ausbildenden Stelle entgegengenommen und weitergereicht.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen.

Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle über die ausbildende Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid. Zeitgleich erhält die ausbildende Stelle eine Mitteilung über die Zulassung und die Kosten. Der zuständige Prüfungsausschuss wird durch die ausbildende Stelle informiert, gegebenenfalls mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg