Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin bzw. psychosozialer Prozessbegleiter in Niedersachsen
[Nr.99018159016000 ]
Teaser
Wie Sie eine staatliche Anerkennung erhalten, um im Land Niedersachsen als psychosoziale Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter tätig zu werden
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.
Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Niedersächsische Justizministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover
Ansprechpunkt
Niedersächsische Justizministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Frist
- 5 Jahr(e)
- Der Anerkennungszeitraum beträgt 5 Jahre.