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Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin bzw. psychosozialer Prozessbegleiter in Niedersachsen
[Nr.99018159016000 ]

Teaser

Wie Sie eine staatliche Anerkennung erhalten, um im Land Niedersachsen als psychosoziale Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter tätig zu werden

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Niedersächsische Justizministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover

Ansprechpunkt

Niedersächsische Justizministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Frist

  • 5 Jahr(e)
    • Der Anerkennungszeitraum beträgt 5 Jahre.