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Anerkennung einer Ersatzschule beantragen
[Nr.99088017016000 ]

Teaser

Sie können für die von Ihnen betriebene Ersatzschule die staatliche Anerkennung beantragen, um eine Gleichstellung mit einer entsprechenden öffentlichen Schule zu erlangen.

Verfahrensablauf

Im Rahmen der Antragsbearbeitung findet in der Regel auch eine Vor-Ort-Prüfung inkl. Unterrichtsbesuchen statt. Im Rahmen dieses Prüfungsteils wird ggfls. auch Einsicht genommen in die Schülerakten sowie in die schuleigenen Arbeitspläne, Klassenbücher, Konzeption zur Leistungsmessung, Dokumentation der Leistungsbewertung, Klassenarbeiten etc. Auch die Personalakten der Lehrkräfte können eingesehen werden.

Sofern nach Abschluss der Prüfung alle Voraussetzungen erfüllt sind, verleiht die Schulbehörde der betreffenden Ersatzschule die staatliche Anerkennung.

Bei allen Fragen zum Inhalt und zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens können Sie sich an das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung wenden.

Rechtsgrundlage(n)

§ 148 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) - Anerkannte Ersatzschulen

Ansprechpunkt

nicht angegeben