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Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein
[Nr.99048004016000 ]

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Wer eine Forstbetriebsgemeinschaft gründen und hierfür Fördermittel erhalten will, muss diese anerkennen lassen und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag.
  • Legen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Reichen Sie die Unterlagen beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Information über die Genehmigung oder die Ablehnung des Antrags.
     

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung 4 »Verwaltung, Recht und Forsten«, Referat 406.