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Anerkennung einer Weiterbildung zur Erlangung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung nach Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen bei Qualifikation aus EU/EWR/Schweiz
[Nr.99150067001000 ]

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Sie haben im Ausland eine Weiterbildung/Qualifijation zur Fachtierärztin oder zum Fachtierarzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

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