Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Handwerksberuf oder einem handwerksähnlichen Gewerbe (Gesellenprüfung) beantragen
[Nr.99150052037000 ]
Verfahrensablauf
Antragstellung
Sie stellen einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der zuständigen Stelle.
Vielleicht können Sie den Antrag elektronisch senden. Die zuständige Stelle informiert Sie. Sie können den Antrag mit den Dokumenten auch bei der zuständigen Stelle abgeben oder mit der Post schicken. Versenden Sie keine Originale.
Prüfung der Gleichwertigkeit
Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre Berufsqualifikation gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation? Dabei vergleicht die zuständige Stelle die Qualifikationen mit Hilfe bestimmter Kriterien. Wichtige Kriterien sind die Inhalte und die Dauer der Ausbildung. Die zuständige Stelle berücksichtigt bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch Ihre Berufserfahrung, Ihre weiteren Befähigungsnachweise und Qualifikationen.
Gegebenenfalls kann die zuständige Stelle auch die relevanten beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen geeigneter Verfahren feststellen, zum Beispiel falls die erforderlichen Nachweise nicht oder nur teilweise vorleget werden können oder inhaltlich nicht ausreichend sind. Geeignete Verfahren sind insbesondere Arbeitsproben, Fachgespräche sowie praktische und theoretische Prüfungen.
Mögliche Ergebnisse der Prüfung
Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens. Sie bekommen die Anerkennung, wenn Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation gleichwertig sind.
Manchmal gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen. Die Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
Wenn Ihre Berufsqualifikation gar nicht gleichwertig ist, erhalten Sie keine Anerkennung.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den regionalen Handwerkskammern.
Formulare
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sie sollten zuerst mit der zuständigen Stelle sprechen, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Teaser
Sie möchten in Deutschland dauerhaft in einem Beruf im Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe auf Gesellenebene arbeiten? Sie möchten Zugang zu einer Meisterschule oder Prüfung? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation im Handwerk offiziell anerkennen lassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Qualifikationsanalyse
Sie haben eine formale Ausbildung abgeschlossen, aber Sie haben nicht mehr alle notwendigen Dokumente für den Antrag? Dann können Sie Ihre Berufsqualifikation vielleicht durch eine Qualifikationsanalyse nachweisen. Das bedeutet: Sie können Ihre beruflichen Kompetenzen praktisch nachweisen. Die zuständige Stelle informiert Sie.
Verfahren für Spätaussiedler
Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zuständige Stelle berät Sie, welches Verfahren für Sie passt.