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Anerkennung einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
[Nr.99050083016000 ]

Teaser

Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Mittelstandsunternehmen mit Risikokapital versorgen wollen, benötigen wegen besonderer organisationsrechtlicher Anforderungen an die Unternehmensform eine entsprechende Anerkennung.

Verfahrensablauf

  • Schriftliche Antragstellung mit zugehörigen Anlagen
  • Prüfung der Antragsunterlagen auf Zuständigkeit und Vollständigkeit
  • Bei Unvollständigkeit: Unterlagen nachfordern, ggf. Nachreichung möglich
  • Bei Vollständigkeit erfolgt die Prüfung und Entscheidung

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung