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Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen
[Nr.99009054016000 ]

Teaser

Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch übersenden.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
  • Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
  • Abschließend schickt die zuständige Behörde Ihnen einen Kostenbescheid zu.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben