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Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
[Nr.99075003016000 ]

Teaser

Wenn Sie Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern durchführen möchten, benötigen Sie die Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss von einer zur Vertretung des Trägers berechtigten Person unterzeichnet sein.

Rechtsgrundlage(n)

§ 70 in Verbindung mit Anlage 15 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Niedersäschischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Formulare

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben