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Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen
[Nr.99028007016000 ]

Teaser

Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.

Verfahrensablauf

Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.

Gegebenenfalls besuchen Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.

Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.

Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK)

Zuständige Stelle

Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK)

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben