Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Anerkennung von Werkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen Erteilung
[Nr.99108034001000 ]

Teaser

Beantragen Sie hier die Anerkennung von Werkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen an Fahrzeugen nach § 29 StVZO.

Verfahrensablauf

  • Mit Antragstellung ist das Antragsschreiben samt der erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt »Erforderliche Unterlagen«) vorzulegen.
  • Im zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung der Ausstattung und baulichen Gegebenheiten in der Werkstatt vor Ort.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 128,00 EUR, höchstens 256,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die für die örtlich zuständige Innung des KFZ-Handwerks.

Formulare

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.