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Anerkennung von Werkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen Erteilung
[Nr.99108034001000 ]
Teaser
Beantragen Sie hier die Anerkennung von Werkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen an Fahrzeugen nach § 29 StVZO.
Verfahrensablauf
- Mit Antragstellung ist das Antragsschreiben samt der erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt »Erforderliche Unterlagen«) vorzulegen.
- Im zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung der Ausstattung und baulichen Gegebenheiten in der Werkstatt vor Ort.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Gebühr: Mindestens 128,00 EUR, höchstens 256,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für die örtlich zuständige Innung des KFZ-Handwerks.
Formulare
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 04.03.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.