Anerkennung von in der DDR erworbener Lehrbefähigung beantragen
[Nr.99019038016000 ]
Teaser
Sofern Sie Ihre Lehrbefähigung in der DDR erworben haben und in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst für das entsprechende Lehramt eingestellt werden möchten, ist eine Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres in der DDR erworbenen Abschlusses erforderlich.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung wird grundsätzlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehramtsbefähigung ist nicht erforderlich.
Wird ausnahmsweise eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit außerhalb des Einstellungsverfahrens erforderlich, ist ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung oder deren Ablehnung.
Rechtsgrundlage(n)
- Bezeichnung: Artikel 37 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
- Bezeichnung: Gegenseitige Anerkennung von nach dem Recht der DDR erworbenen Lehrbefähigungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22.10.1999)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben