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Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Teil-66-Lizenz beantragen
[Nr.99080072001000 ]

Teaser

Wenn Sie noch keine europäische Teil-66-Lizenz besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersterteilung der Teil-66-Lizenz beantragen. Auch weitere Angelegenheiten in Zusammenhang mit der deutschen Teil-66-Lizenz können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Verfahrensablauf

Um eine Angelegenheit in Zusammenhang mit einer Teil-66-Lizenz online zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Alternativ können Sie die Unterlagen per Fax oder per Post an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übersenden.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet, nach Absenden des Online-Antrags die Unterlagen im Original an das Luftfahrt-Bundesamt postalisch zu senden. In bestimmten Fällen muss auch Ihre vorhandene Teil-66-Lizenz mit den Lizenzanhängen im Original an das Luftfahrt-Bundesamt gesendet werden.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
  • Nach der Bearbeitung durch das LBA erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen.
  • Sie erhalten weitere Ergebnisdokumente und postalisch Ihre (neue) Teil-66-Lizenz.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben