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Anordnung der Nachtragsverteilung
[Nr.99066010088000 ]
Teaser
Insolvenzgläubiger können die Nachtragsverteilung beantragen, wenn Vermögensgegenstände, die der Insolvenzmasse zuzuordnen sind, noch vorhanden und (nach dem Schlusstermin) noch nicht an die Gläubiger verteilt sind.
Verfahrensablauf
- Nach Schlussverteilung ist noch ein Vermögensgegenstand vorhanden, der der Insolvenzmasse zuzuordnen ist,
- Eine Nachtragsverteilung ist noch nicht eigenständig (von Amts wegen) vom Insolvenzgericht angeordnet worden.
- Formulieren Sie Ihr Anliegen in einem Schreiben an das Insolvenzgericht, das mit dem Insolvenzverfahren befasst war oder ist, und beantragen Sie darin die Nachtragsverteilung.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Insolvenzgericht, das mit dem Verfahren befasst ist
Zuständige Stelle
Insolvenzgericht, das mit dem Verfahren befasst ist
Formulare
nicht angegeben