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Antrag über die Aufnahme als Juniormitglied der Architektenkammer Niedersachsen
[Nr.99140007000013 ]

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Mit der Eintragung als Juniormitglieder besteht für Absolventen die frühzeitige Möglichkeit des Zuganges zur Architektenkammer. Juniormitglieder können die Serviceleistungen der Kammer in Anspruch nehmen, besitzen jedoch noch kein Recht zur Führung der Berufsbezeichnung.

Verfahrensablauf

Der Eintragungsantrag ist in Textform oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen. Über den Antrag entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer durch Bescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Bezeichnung: §§ 18,19 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG)



 

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben