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Antrag auf öffentliche Bestellung zum Sachverständigen im Architekten- und Bauwesen
[Nr.99140008108000 ]

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Bewerberinnen und Bewerber zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung haben ihre persönliche und fachliche Eignung in einem bestimmten Sachgebiet (z.B. Schäden an Gebäuden) im Rahmen eines strengen Prüfverfahrens nachzuweisen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen.