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Antrag auf Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht der Architektenkammer Niedersachsen in der Fachrichtung Architektur nach § 6 Abs. 6 NArchtG
[Nr.99140007000012 ]
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Eintragung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Teaser
Mit der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie der EU (2005/36/EG) in das
Niedersächsische Architektengesetz (NArchtG) in 2017 haben sich für
Absolventinnen und Abs
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben