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Antrag auf Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht der Architektenkammer Niedersachsen in der Fachrichtung Architektur nach § 6 Abs. 6 NArchtG
[Nr.99140007000012 ]

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Eintragung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Mit der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie der EU (2005/36/EG) in das

Niedersächsische Architektengesetz (NArchtG) in 2017 haben sich für

Absolventinnen und Abs

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben