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Antrag auf Ausstellung einer EU-Bescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie)
[Nr.99050092012000 ]

Teaser

Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

Verfahrensablauf

Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt

Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Rechtsbehelf

- keine formalen Rechtsbehelfe

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben