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Antrag auf Ausstellung einer EU-Bescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie)
[Nr.99050092012000 ]
Teaser
Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.
Verfahrensablauf
Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
- Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt
Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Rechtsbehelf
- keine formalen Rechtsbehelfe
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben